Das Wiener Baumschutz Gesetz:

Das Wiener Baumschutzgesetz kommt bei allen Bäumen, deren Umfang in einer Höhe von 1m größer als 40 cm ist, zum tragen. Ausgenommen sind Obstbäume, sowie Bäume in Kleingartenvereinen.

Natürlich ist es dennoch möglich einen Baum, der unter diesem Gesetz steht, zu fällen, hierfür ist es jedoch notwendig einen Rodungsantrag an das magistratische Bezirksamt zu stellen.

Gerne erledigen wir das für Sie!

Falls sie es selbst tun möchten, muss die Baumart, der Stammumfang in 1 m Höhe, und der Standort des Baumes auf dem Grundstück in Form von einer Skizze eingezeichnet werden.

Nach dem Einreichen wird sich etwa 3 Wochen später ein Beamter vom Baumschutzreferat MA 42 bei Ihnen melden, um die Situation zu begutachten. Dieser wird Ihnen mitteilen, wieviele Ersatzbäume Sie pflanzen müssen, welche Baumart gewählt werden muss, und wo in Ihrem Garten diese zu pflanzen sind. Die Ersatzpflanzungen können leider nicht umgangen werden.

Sobald der Bescheid rechtskräftig ist (In der Regel etwa 2 Wochen nach Antragsstellung), dürfen wir mit den Arbeiten in ihrem Garten beginnen.